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   OLG Hamm, 10.12.2009 - 2 Ws 331/09   

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https://dejure.org/2009,77646
OLG Hamm, 10.12.2009 - 2 Ws 331/09 (https://dejure.org/2009,77646)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.12.2009 - 2 Ws 331/09 (https://dejure.org/2009,77646)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - 2 Ws 331/09 (https://dejure.org/2009,77646)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 30.07.1987 - 5 Ws 242/87

    Anordnung; Wegfall; Führungsaufsicht; Aussetzung; Strafrest; Sozialprognose

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2009 - 2 Ws 331/09
    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 283; OLG Karlsruhe MDR 1987, 784; KG JR 1993, 301, 302) anerkannt, dass die durch § 68 f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur in Betracht kommt, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Frankfurt a.M. OLG Düsseldorf StV 1995, 539; MDR 1990, 356; KG a.a.O. und JR 1988, 295, 296); selbst eine vorzeitige Entlassung in anderer Sache auf Grund einer günstigen Prognose gem. § 57 Abs. 1, Nr. 2 StGB führt daher nicht automatisch auch zum Entfallen der Führungsaufsicht (vgl. OLG Düsseldorf wistra 2000, 314 = NStZ-RR 2000, 347, 348).

    Denn außer in dem Fall, dass der Verurteilte nach § 57 Abs. 1 Nr. 3 StGB nicht in die vorzeitige Entlassung eingewilligt hat, spricht das Erfordernis, die Strafvollstreckung fortzusetzen, dafür, dass die Gefährlichkeit des Verurteilten noch nicht behoben ist; es sei denn, gerade in den letzten Monaten des Strafvollzuges ist ein Wandel deutlich geworden, der die Erwartung künftiger Straffreiheit begründet (vgl. OLG Frankfurt a.M. a.a.O.; OLG Düsseldorf StV 1982, 117 mit Anm. Deckers; KG JR 1988, 295, 296).

  • OLG Düsseldorf, 08.03.2000 - 1 Ws 189/00

    Aussetzung; Strafvollstreckung; Bewährung; Sozialprognose; Lebensführung;

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2009 - 2 Ws 331/09
    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 283; OLG Karlsruhe MDR 1987, 784; KG JR 1993, 301, 302) anerkannt, dass die durch § 68 f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur in Betracht kommt, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Frankfurt a.M. OLG Düsseldorf StV 1995, 539; MDR 1990, 356; KG a.a.O. und JR 1988, 295, 296); selbst eine vorzeitige Entlassung in anderer Sache auf Grund einer günstigen Prognose gem. § 57 Abs. 1, Nr. 2 StGB führt daher nicht automatisch auch zum Entfallen der Führungsaufsicht (vgl. OLG Düsseldorf wistra 2000, 314 = NStZ-RR 2000, 347, 348).
  • OLG Karlsruhe, 28.01.1987 - 1 Ws 9/87
    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2009 - 2 Ws 331/09
    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 283; OLG Karlsruhe MDR 1987, 784; KG JR 1993, 301, 302) anerkannt, dass die durch § 68 f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur in Betracht kommt, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Frankfurt a.M. OLG Düsseldorf StV 1995, 539; MDR 1990, 356; KG a.a.O. und JR 1988, 295, 296); selbst eine vorzeitige Entlassung in anderer Sache auf Grund einer günstigen Prognose gem. § 57 Abs. 1, Nr. 2 StGB führt daher nicht automatisch auch zum Entfallen der Führungsaufsicht (vgl. OLG Düsseldorf wistra 2000, 314 = NStZ-RR 2000, 347, 348).
  • KG, 04.01.1993 - 5 Ws 409/92
    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2009 - 2 Ws 331/09
    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 283; OLG Karlsruhe MDR 1987, 784; KG JR 1993, 301, 302) anerkannt, dass die durch § 68 f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur in Betracht kommt, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Frankfurt a.M. OLG Düsseldorf StV 1995, 539; MDR 1990, 356; KG a.a.O. und JR 1988, 295, 296); selbst eine vorzeitige Entlassung in anderer Sache auf Grund einer günstigen Prognose gem. § 57 Abs. 1, Nr. 2 StGB führt daher nicht automatisch auch zum Entfallen der Führungsaufsicht (vgl. OLG Düsseldorf wistra 2000, 314 = NStZ-RR 2000, 347, 348).
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